Abweichungsdekret Ausschreibungsmodell
22.12.2025, 15:30
Hiermit wird bekannt gegeben, dass mit Dekret der Generaldirektorin der Agentur Nr. 60 vom 18.12.2025 Abweichungen zum "Bando-tipo" ANAC-Nr. 1/2023 genehmigt wurden.
Mit der Genehmigung des Dekrets gelten die Begründungspflichten für Abweichungen vom "Bando-tipo" ANAC-Nr. 1/2023 zugunsten der Vergabestellen, welche die von der Agentur zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, als erfüllt.
Dieses Dekret wird auf der Website der Agentur für öffentliche Aufträge - AOV und im Amtsblatt der Region vom 29. Dezember 2025, Nr. 52 - Allgemeiner Teil, veröffentlicht.
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