Allgemeine Akten
Staatsgesetze
- Normattiva
Das Portal des geltenden Rechts
Autonomiestatut und Gesetze der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol
Gesetzliche Bestimmungen hisichtlich Organisation und Tätigkeit
- Landesgesetz Nr. 15/2011, Art. 27
- Vereinbarung zwischen der Autonomen Provinz Bozen und der Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge
- Satzung der Agentur für öffentliche Verträge – AOV
Beschluss der Landesregierung Nr. 246/2025
Beschluss der Landesregierung Nr. 923/2024
Beschluss der Landesregierung Nr. 1094/2023
Beschluss der Landesregierung Nr. 292/2023
Allgemeine Verwaltungsakte
- Aufbewahrung der digitalen Dokumente
- Dekret Nr. 61 vom 23.12.2025 - Ernennung zur Verantwortlichen für die Aufbewahrung
- Dekret Nr. 62 vom 23.12.2025 - Genehmigung des Handbuchs für die Aufbewahrung - Anlage
- Dekret Nr. 63 vom 23.12.2025 - Erneuerung des Beitritts der Agentur für öffentliche Verträge – AOV zum Abkommen zwischen der Autonomen Provinz Bozen und der Region Emilia-Romagna für die Aufbewahrung der digitalen Dokumente – Zeitraum 2025-2030
- Qualifikation der Vergabestellen in der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol
- Weitere Vereinfachungen im Bereich der Organisation von Vergabeverfahren
- Festlegung der Bedingungen für die Nutzung der Dienste der Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge - AOV
- Neue Rahmenbedingungen für die Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge - AOV
- Plan für Sammelbeschaffungen der Provinz
- Wettbewerbe zur Planung - Einvernehmensprotokoll zur Nutzung der digitalen Plattform (concorsiAWN) des CNAPPC für die Durchführung von zweiphasigen Planungswettbewerben in telematischer Form und Änderung der Anwendungsrichtlinie Nr. 11 „Planungs- und Ideenwettbewerbe"
Dokumente der strategischen Planung und Verwaltungssteuerung
Disziplinarordnung und Verhaltenskodex
- Disziplinarordnung (Landesgesetz Nr. 6/2015 - Personalordnung des Landes - 7. Abschnitt)
- Beschluss der Landesregierung Nr. 839/2018
Unabhängiges Bewertungsorgan, Bewertungsgremien oder ähnliche Organe
Die Agentur, als Körperschaft der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol, verfügt über keine Prüfstelle oder Einrichtung mit ähnlicher Funktion. Der Verantwortliche für die Korruptionsprävention und die Transparenz nimmt die Aufgaben einer Prüfstelle wahr.