Aktualisierung der Besonderen Vertragsbedingungen für Bauaufträge
Es wird mitgeteilt, dass auf der AOV-Homepage die Besonderen Vertragsbedingungen für Bauaufträge, Teil I und II, betreffend die Kosten- und Massenberechnung bei den Pauschalaufträgen und Haftpflichtversicherungen gemäß Art. 103 des GvD Nr. 50/2016 aktualisiert wurden.
Im Besonderen:
a) Besondere Vertragsbedingungen für öffentliche Bauaufträge Teil I, es wurde präzisiert, dass bei den Pauschalaufträgen, die Kosten- und Massenberechnung nicht integrierender Bestandteil des Vertrages bildet, da sie lediglich einen Anhaltspunkt für die Kostenpositionen bildet, welche zur Festsetzung des angebotenen Endbetrages dient;
b) Besondere Vertragsbedingungen für öffentliche Bauaufträge Teil II, die Beträge betreffend die Versicherungspolizze „Contractors All Risk“ (C.A.R.), welche im Artikel 103, Absatz 7 vorgesehen ist, und die Beträge betreffend die zehnjährige Versicherungspolizze zur Deckung der Risiken bei vollständiger oder teilweiser Zerstörung des Bauwerkes, welche im Artikel 103, Absatz 8 des GvD Nr. 50/2016 vorgesehen ist, wurden besser präzisiert,
Um die Lesbarkeit der oben angeführten Änderungen zu erleichtern, wird eine Fassung mit blau markierten Änderungen als Hilfestellung bereitgestellt.
SV
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