Aktualisierung des Vademekums für Direktvergaben
Es wird mitgeteilt, dass das Handbuch für Direktvergaben (Vademekum ) aktualisiert wurde, infolge der Einführung des Art. 2-ter in das Landesgesetz Nr. 16/2015, welcher wie folgt lautet:
„ Die Bestimmungen dieses Gesetzes betreffend die ordentlichen Bereiche gelten nicht für öffentliche Aufträge die den Kauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Nahrungsmitteln im Wert von bis zu 20.000 Euro pro Unternehmen und Jahr, von einzelnen oder verbundenen landwirtschaftlichen Betrieben betreffen, die in den Gemeinden liegen, die gemäß den geltenden Rechtsvorschriften als vollkommene Berggemeinden eingestuft sind.“
Es wird jedoch vorweggenommen, dass weiterhin die Pflicht besteht, die CIG-Nummer zu beantragen und das ANAC-Formular P5 gemäß den im Vademekum angegebenen Modalitäten auszufüllen.
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