ANAC-Mitteilung mit neuen Hinweisen zu den Unvereinbarkeitserklärungen der Mitglieder des Technischen Beirats (TB)
03.08.2026, 10:00
Es wird darauf hingewiesen, dass die ANAC mit Beschluss Nr. 258 vom 7. Juli 2026 neue Hinweise zu den Erklärungen über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten seitens der Mitglieder des Technischen Beirats (TB) gegeben hat.
Konkret wird darin ausgeführt, dass die Voraussetzung für die Ausübung des Auftrags gemäß Art. 5 Abs. 1 des Anhangs V.2 zum Vergabekodex, wonach jedes Mitglied eines TB nicht mehr als fünf Aufträge gleichzeitig und insgesamt nicht mehr als zehn Aufträge innerhalb von zwei Jahren übernehmen darf, in der entsprechenden Erklärung ausdrücklich angeführt werden sollte. Dadurch wird die Einhaltung dieser Höchstgrenze ausdrücklich bestätigt.
Der genannte Beschluss wird zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Dokumente zum Herunterladen
- Beschluss Nr. 258 vom 7. Juli 2026 » [PDF 263 kB]