Änderung der Formulare: Anlage - Kollektivvertrag, Kosten für die Arbeitskraft, Sicherheitskosten und Sozialklauseln
17.12.2024, 10:11
Es wird mitgeteilt, dass auch gemäß der Stellungnahme des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr Nr. 2993 vom 6.12.2024, der Vordruck, in dem der Wirtschaftsteilnehmer Erklärungen zu NAKV, Arbeitskosten, Sicherheit und Sozialklauseln angibt, geändert wurde.
Zu den Änderungen gehört, dass der Wirtschaftsteilnehmer, wenn er erklärt, dass die Arbeitskosten gleich oder höher sind als die in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehenen, nicht verpflichtet ist, die entsprechende Tabelle auszufüllen.
SV
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- Parere n. 2993 » [PDF 56 kB]
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