Das DNSH auf Baustellen: Checkliste Nr. 5 ist da
23.07.2025, 14:30
Die neue Checkliste Nr. 5 zum DNSH-Prinzip (Do No Significant Harm) wurde erstellt, um die DNSH-Anforderungen bei Bau- und allgemeinen Baustellenmaßnahmen zu bewerten und zu bestätigen, die nicht mit dem Bau oder der Renovierung von Gebäuden verbunden sind.
Das DNSH-Prinzip sieht vor, dass die im Rahmen der nationalen Aufbau- und Resilienz Pläne (PNRR) vorgesehenen Maßnahmen der Umwelt keinen erheblichen Schaden zufügen dürfen. Darüber hinaus müssen sie Maßnahmen beinhalten, die zu 37 % der Mittel zur ökologischen Transformation beitragen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link: Il principio DNSH (Do No Significant Harm) nel PNRR - Italia domani
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