DURC: das Bekanntmachungsverfahren beginnt am 1. März
07.02.2023, 14:14
Mit der Vereinbarung vom 7. Dezember 2022, die von sämtlichen Sozialpartnern des Bausektors unterzeichnet wurde, wurden folgende Punkte festgelegt: das Bekanntmachungsverfahren für die Überprüfung der Angemessenheit der auf den Baustellen beschäftigten Arbeitskräfte und das Verfahren für die Ausstellung der Angemessenheitsbescheinigung (auch „DURC di congruità“ genannt) nur für Baustellen, die bis zum 28. Februar 2023 fertiggestellt werden (für die die Meldung der neuen Arbeiten am oder nach dem 1. November 2021 erfolgte).
Der Vollständigkeit halber ist der Text der Vereinbarung beigefügt.
SV
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- Accordo DURC congruità » [PDF 290 kB]
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