Genehmigung der Parameter zur Schätzung des prozentuellen Wertanteils der Arbeitskräfte für die Kategorien von allgemeinen und spezialisierten Bauwerken für das Jahr 2023 (für Ausschreibungen ab dem 01.07.2023)
Es wird bekannt gegeben, dass mit Beschluss Nr. 546 vom 27. Juni 2023 die Landesregierung das Dokument in Bezug auf die "Schätzung des prozentuellen Anteils der Arbeitskraft für die allgemeinen und speziellen Kategorien von Bauwerken für das Jahr 2023" genehmigt hat. Dieses Dokument ergänzt die genehmigten Richtpreisverzeichnisse für Hochbau- und Nichthochbauarbeiten gemäß Beschluss Nr. 291 vom 31. März 2023.
Die Maßnahme wurde gemäß Art. 16 Absatz 1 des L.G. Nr. 16/2015 i.g.F., sowie Art. 41 Absatz 14 GvD Nr. 36/2023 erlassen. Sie dient dazu, den Vergabestellen Parameter für die Berechnung des Wertes eines öffentlichen Bauauftrags bereitzustellen, insbesondere in Bezug auf den prozentuellen Wertanteil der Arbeitskräfte.
Wie im Punkt Nr. 3 des Beschlusses präzisiert wird, "ergeben sich die prozentuellen Wertanteile der Arbeitskräfte aus einer Schätzung und können für jedes einzelne Projekt entsprechend seinen Besonderheiten festgelegt werden".
Die eingeführten Bestimmungen gelten für die ab dem 1. Juli 2023 veröffentlichten Ausschreibungen, da sie eine Erfüllung im Zusammenhang mit dem neuen Vergabekodex gemäß dem Gesetzesvertretendes Dekret vom 31. März 2023, Nr. 36, darstellen.
SV
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- Beschluss Nr. 546 vom 27. Juni 2023 » [PDF 905 kB]
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