Im Amtsblatt wurde der ANAC-Beschluss Nr. 153/2026 veröffentlicht: Genehmigung des Musterausschreibungsdokuments Nr. 2/2026 für Architektur- und Ingenieurdienstleistungen
Es wird mitgeteilt, dass die Nationale Antikorruptionsbehörde (ANAC) mit Beschluss des Rates Nr. 153 vom 15. April 2026 das Musterausschreibungsdokument Nr. 2/2026 - Ausschreibungsbedingungen - genehmigt hat. Dieses betrifft die Vergabe öffentlicher Aufträge über Architektur- und Ingenieurdienstleistungen mit einem geschätzten Auftragswert in Höhe oder oberhalb der EU-Schwellenwerte gemäß Artikel 14 des Gesetzesdekrets vom 31. März 2023, Nr. 36 und sieht die Zuschlagserteilung nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots auf Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses vor.
Das Musterausschreibungsdokument Nr. 2, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 111 vom 15. Mai 2026, tritt am fünfzehnten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Italienischen Republik in Kraft.
Die Ausschreibungsbedingungen werden so bald wie möglich aktualisiert und veröffentlicht.
Andere Mitteilungen dieser Kategorie
- Zusammenfassung der Bestimmungen zur Preisrevision gemäß Art. 60 des Gesetzesdekrets 36/2023 (26.05.2026, 13:00)
- Aktualisierung des Vademkums für Direktvergaben und des Vademekums für Rahmenvereinbarungen (26.05.2026, 11:00)
- NATIONALER AUSBILDUNGSPLAN FÜR DIE FACHWEITERBILDUNG DER EPV Ausgabe 2026 – Datum Grundausbildungskurs 16.06.2026 (26.05.2026, 09:45)