Infrastrukturdekret in Gesetz umgewandelt - Änderungen am Kodex der öffentlichen Aufträge
Es wird mitgeteilt, dass im Amtsblatt Nr. 166 vom 19. Juli 2025 das Gesetz Nr. 105 zur Umsetzung des Infrastrukturdekrets (D.L. 73/2025) veröffentlicht wurde.
In dem Gesetz, insbesondere in Artikel 2 „Dringende Bestimmungen im Bereich der öffentlichen Aufträge und der Verträge des Bevölkerungsschutzes“, wurden einige Änderungen an dem Kodex der öffentlichen Aufträge (GvD 36/2023) vorgenommen, die in der beigefügten Übersichtstabelle angeführt sind.
Hervorzuheben ist insbesondere die Aufnahme von Artikel 33 Absatz 1-bis in Anhang II.14 des Kodex, der die Möglichkeit vorsieht, in den Ausschreibungsunterlagen auch für Architektur- und Ingenieurleistungen eine Preisvorauszahlung von bis zu 10 % vorzusehen, im Rahmen der verfügbaren Mittel der Gesamtkostenübersicht.