KLARSTELLUNG IN BEZUG AUF DIE VERPFLICHTENDE BESCHAFFUNG ÜBER DEN EMS FÜR DIENSTLEISTUNGEN UND LIEFERUNGEN AUCH BEI EINEM WERT UNTER 40.000 EURO
08.06.2022, 07:14
Es wird mitgeteilt, dass Beschaffungen von Dienstleistungen und Lieferungen über den EMS der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol auch bei einem Wert unter 40.000 Euro für die Vergabestellen verpflichtend sind, wenn eine aktive Bekanntmachung im EMS existiert. Diese Auslegung des Art. 38, Abs. 2 des LG Nr. 16/2015 in Verbindung mit dem Art. 21/ter, Abs. 2 des LG Nr. 1/2002 ist auch im aktualisierten Vademekum „Direktvergaben unter 150.000 € von Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen“ (siehe News vom 31.05.2022) angeführt.
SV
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