Mitteilung der AOV Nr. 5 vom 30/03/2022
04.04.2022, 13:27
QUALIFIKATION DER VERGABESTELLEN UND DER EVV IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN – SÜDTIROL, AKTUALISIERUNG DER BESTIMMUNGEN - Verlängerungen
Die Südtiroler Landesregierung hat mit Beschluss Nr. 198 vom 29.03.2022 Neuerungen, Anpassungen und Präzisierungen der bestehenden Vorschriften zur Qualifizierung der Vergabestellen und der EVV vorgesehen. Die neue Regelung ist integrierender Bestandteil des Beschlusses und ersetzt die Bestimmungen des vorangehenden Beschlusses Nr. 850/2019.
SV
Dokumente zum Herunterladen
- Beschluss der Landesregierung Nr. 198 vom 29/03/2022 » [PDF 1 MB]
- Vorlage Antrag Verlängerung EVV » [DOC 27 kB]
- Modello domanda proroga RUP » [DOC 27 kB]
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