Neue EU-Schwellenwerte für 2024 - 2025
20.11.2023, 11:27
Wir weisen darauf hin, dass ab dem 1. Januar 2024 die neuen EU-Schwellenwerte nach der Abänderung der Richtlinien 23, 24 und 25 von 2014 in Kraft treten werden.
Die neuen Schwellenwerte lauten wie folgt:
- Konzessionen = 5.538.000 Euro
- Bauarbeiten = 5.538.000 Euro
- Von zentralen Regierungsbehörden vergebene Dienstleistungen und Lieferungen = 143.000 Euro
- Dienstleistungen und Lieferungen in ordentlichen Sektoren = 221.000 Euro
- Dienstleistungen und Lieferungen in besonderen Sektoren = 443.000 Euro
SV
Andere Mitteilungen dieser Kategorie
- AKTUALISIERUNG DER AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN - Ingenieur- und Architekturleistungen (10.07.2026, 10:00)
- News 03/2026 vom 09.07.2026 - Operative Hinweise zu den Daten, Unterlagen und Links, die im Abschnitt Transparente Verwaltung – Unterabschnitt Bekanntmachungen und Verträge – der institutionellen Website der Vergabestelle einzufügen sind (09.07.2026, 13:00)
- AOV Rundschreiben 2/2026 - Veröffentlichung des Landesrichtpreisverzeichnisses und der allgemeinen technischen Vertragsbestimmungen - 2026 (09.07.2026, 10:00)