Neue EU-Schwellenwerte für 2026 – 2027
29.10.2025, 07:25
Wir weisen darauf hin, dass ab dem 1. Januar 2026 die neuen EU-Schwellenwerte infolge der Verordnungen der EU-Kommission vom 22/10/2025 Nr. 2150 und Nr. 2151 in Kraft treten werden.
Die neuen Schwellenwerte lauten wie folgt:
- Konzessionen = 5.404.000 Euro
- Bauarbeiten in ordentlichen und besonderen Sektoren = 5.404.000 Euro
- Von zentralen Regierungsbehörden vergebene Dienstleistungen und Lieferungen = 140.000 Euro
- Dienstleistungen und Lieferungen in ordentlichen Sektoren = 216.000 Euro
- Dienstleistungen und Lieferungen in besonderen Sektoren = 432.000 Euro
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