PNRR – Pressemitteilung des ANAC-Präsidenten vom 30. November 2022
Es wird auf die Mitteilung des Präsidenten der ANAC in Bezug auf die Anwendung von Artikel 46-bis des Kodex für Chancengleichheit, insbesondere in Bezug auf die Einfügung von Bonusklauseln in den Ausschreibungen und Bekanntmachungen über den Besitz der Bescheinigung der Chancengleichheit hingewiesen.
Tatsächlich wurde am 01. Januar 2022 die „Zertifizierung der Geschlechtergleichheit“ geboren, welches ein neues Instrument darstellt, das darauf abzielt, die konkreten Maßnahmen der Arbeitgeber zur Verringerung des Geschlechtergefälles (Unternehmenswachstum, gleiches Entgelt, Mutterschutz) zu bescheinigen.
Unter Bezugnahme auf das oben Gesagte müssen die Vergabestellen „in den Bekanntmachungen und Ausschreibungen die Bonusklauseln angeben, die sie im Hinblick auf die Anwendung von Maßnahmen zur Verwirklichung der Chancengleichheit (...) anzuwenden beabsichtigen“.
Die Mitteilung ist unter dem nachfolgenden Link abrufbar.
SV
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