REGELUNG FÜR DIE AUSZAHLUNG VON AUFTRAGSPRÄMIEN IM SINNE VON ART. 45 DES GVD NR. 36/2023 – BESCHLUSS DER LANDESREGIERUNG NR. 427/2024
05.06.2024, 10:58
Auf der Homepage Beschlüsse | Landesregierung | Autonome Provinz Bozen ist der Beschluss Nr. 427/2024 betreffend die „Regelung für die Auszahlung von Auftragsprämien im Sinne von Art. 45 des GvD Nr. 36/2023“ veröffentlicht worden, welcher unbeschadet der Bestimmungen gemäß Absatz 5 des genannten Beschlusses, ausschließlich für die Landesbediensteten im Dienst des Landes und der vom Land abhängigen Körperschaften gilt. Dieser Beschluss wird im Beiblatt Nr. 4 zum Amtsblatt vom 6. Juni 2024, Nr. 23 - Allgemeine Sektion – veröffentlicht.
SV
Andere Mitteilungen dieser Kategorie
- Ersetzung der APB-Anwendungsrichtlinie Nr. 9 (Leitfaden im Bereich der öffentlichen Aufträge im Interessenbereich des Landes) (02.04.2026, 09:00)
- ANAC-Mitteilung zu Qualifizierungen gemäß Artikel 11 Absatz 4, Anhang II.4, GvD Nr. 36/2023 (30.03.2026, 11:30)
- News 01 vom 23/03/2026 (23.03.2026, 07:00)