Superbonus - SOA-Zertifizierungspflicht
25.05.2022, 10:53
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Artikel 10bis des Gesetzes Nr. 51 vom 20. Mai 2022 zur Umwandlung des Gesetzesdekrets Nr. 21/2022 (Energiedekret) Unternehmen, die Arbeiten für einen Betrag von mehr als 516.000 EUR ausführen, über eine SOA-Zertifizierung verfügen müssen, um die in den Artikeln 119 und 121 des Gesetzesdekrets Nr. 34/2020 (Neueinführungsdekret) genannten Superbonus nutzen zu können. Die Verpflichtung wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten, aber bis zum 30. Juni 2023 reicht der Antrag auf Bescheinigung aus.
SV
Andere Mitteilungen dieser Kategorie
- AKTUALISIERUNG DER AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN - Ingenieur- und Architekturleistungen (10.07.2026, 10:00)
- News 03/2026 vom 09.07.2026 - Operative Hinweise zu den Daten, Unterlagen und Links, die im Abschnitt Transparente Verwaltung – Unterabschnitt Bekanntmachungen und Verträge – der institutionellen Website der Vergabestelle einzufügen sind (09.07.2026, 13:00)
- AOV Rundschreiben 2/2026 - Veröffentlichung des Landesrichtpreisverzeichnisses und der allgemeinen technischen Vertragsbestimmungen - 2026 (09.07.2026, 10:00)