Vereinbarung über den Direktzugang zum Strafregistersystem
Es wird mitgeteilt, dass das Ressort für technologische Innovation der Justiz angesichts der inzwischen eingetretenen Veralterung des Systems „Massiva Cerpa“ ein neues System eingeführt hat, nämlich den Direktzugang zum Strafregister (Casellario giudiziale).
Zu diesem Zweck hat jede nutzungsberechtigte Körperschaft eine entsprechende Vereinbarung direkt mit der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft abzuschließen. Der neue Dienst wurde am 5. Februar 2026 aktiviert.
Das derzeitige System („Massiva Cerpa“) bleibt ab dem oben genannten Aktivierungsdatum noch für weitere sechs Monate in Kraft. Nach Ablauf dieses Zeitraums können Auszüge aus dem Strafregister ausschließlich über das neue System des Direktzugangs zum Strafregister beantragt werden.
Für weitere Informationen hinsichtlich des Abschlusses der Vereinbarung sowie allgemein zur Funktionsweise des neuen Systems wird auf den Verantwortlichen des örtlichen Strafregisters bei der Staatsanwaltschaft Bozen, Herrn Dr. Marco Postal (marco.postal@giustizia.it), verwiesen.
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