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VARIANTEN WÄHREND DER AUSFÜHRUNG

Gemäß Art. 5 Abs. 12 Anhang II 14 des Gv.D. Nr.  36/2023 und nach den in der Mitteilung des ANAC-Präsidenten vom 30. Januar 2025 festgelegten Modalitäten, werden im Folgenden die Unterlagen zu den Varianten während der Ausführung veröffentlicht, die sich auf öffentliche Verträge mit einem Auftragswert, der den europäischen Schwellenwert entspricht oder diesen überschreitet, und mit einem Betrag, der 10 % des ursprünglichen Auftragswerts übersteigt, beziehen.